Funktionale Ausschreibung (FLB)
Bei der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) wird die geschuldete Leistung nur nach der geschuldeten Funktion bzw. nach dem erwarteten Erfolg beschrieben.
Dies hat für den evtl. Auftragnehmer zur Folge, dass er, soweit es in der FLB nicht detailliert beschrieben ist, den Weg zur Lösung der Anforderungen z.B. hinsichtlich der Auswahl der zu verbauenden Fabrikate etc., selbst frei wählen kann.
Der Auftraggeber hat den Vorteil, dass der Auftragnehmer das Mengenermittlungsrisiko trägt und der Auftragnehmer alle zur Funktion notwendigen Leistungen erbringen muss, selbst wenn sie nicht im Einzelnen beschrieben sein sollten.